Steueridentifikationsnummer (TIN) in Thailand für Ausländer – So erhalten Sie eine TIN
Sie erhalten Ihre thailändische Steueridentifikationsnummer (TIN) innerhalb eines Werktages. Die 180-tägige Aufenthaltsdauer oder die Adressbestätigung des Vermieters sind hierfür nicht erforderlich.
Eine Steueridentifikationsnummer (TIN) benötigen in Thailand nicht nur Ausländer mit thailändischem Einkommen (Quellenprinzip), sondern auch Personen, die sich seit mindestens 180 Tagen in Thailand aufhalten (Wohnsitzprinzip). Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Steuergebiet variieren – in Pattaya können beispielsweise zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Um Ihnen die zeitraubende und mühsame Beschaffung von Dokumenten wie der Einverständniserklärung des Vermieters oder dem Grundbuch zu ersparen, bieten wir Ihnen gerne unseren Adressservice an, der den gesamten Prozess innerhalb eines Tages abwickelt.
Servicegebühr: Die Beantragung oder Erlangung einer TIN kostet 12.000 Baht.
Zusätzliche Leistungen:
– Die Angabe einer registrierten Adresse für den TIN-Antrag kostet 12.000 Baht pro Jahr. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und kann danach jährlich verlängert werden.
– Steuerplanung für Ausländer in Thailand.
– Einkommensteuererklärungen (Formulare PND.90 und 91) ab 12.000 Baht pro Jahr; zusätzliche Gebühren fallen bei mehreren Einkommensarten oder hohen Einkommen an.
– Steueridentifikationsnummer: 1.000 Baht pro Satz.
– Steueransässigkeitsbescheinigung für Ausländer in Thailand.
Erforderliches Dokument – TINs erforderliche Belegdokumente für Nichterwerbstätige, Selbstständige und Freiberufler.
- Kopie des Reisepasses
- Das Antragsformular muss in Thailand unterschrieben werden
- Adresse – Mietvertrag, bei Kauf bitte Kaufvertrag vorlegen.
- Adresse – Einverständniserklärung des Haus- oder Gebäudeeigentümers.
- Adresse – Registrierung des Hausbuchs
- Adresse – Personalausweis des Hauseigentümers.
- **Bei einem Aufenthalt in Thailand von mindestens 180 Tagen ist eine Kopie des Reisepasses und eine Zusammenfassung des Datums in Thailand erforderlich.
- *** In Pattaya und Phuket werden weitere Dokumente wie eine Einkommenserklärung, ein Bankbuch oder eine Aufenthaltsbescheinigung von der Einwanderungsbehörde angefordert („Receipt of Notification“, ausgestellt von der Einwanderungsbehörde).
<< Wir können das erforderliche Dokument bestätigen, nachdem wir mit dem Steuerbeamten im Steuerbezirk gesprochen haben >>
Im Bedarfsfall unterstützen wir Sie bei:
- Artikel Nr. 3, 4, 5 und 6, wir haben „Registered Address Servoce“ mit einer Gebühr von Baht 12.000 pro Jahr.
- Artikel Nr. 7: Wir können die Lösung finden, wenn Sie weniger als 180 Tage in Thailand bleiben.
Und senden Sie uns eine Nachricht an: bkk@panwa.co.th
WhatsApp: +66.81.919.6225 (Herr Tana Sipa).
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Rufen Sie Mr.Tana Sipa an:
WhatsApp :. +66 81 919 6225
Bürotelefonnummern: +66 2 933 9000
E-Mail: bkk@panwa.co.th
Adresse in Bangkok: 1560 Latphrao Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Thailand
Standort: https://goo.gl/maps/MhJsbjkPrji51Qyt6
Skytrain: Gelbe Linie, Chokchai 4 Station, Tor 4. Unser Büro befindet sich zwischen Soi Latphrao 50 und 52.
Steuernummer in Thailand ausstellen
In Thailand sind Einzelpersonen und Unternehmen verpflichtet, vor der Zahlung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und natürlich vor der Anmeldung für bestimmte Steuerarten wie Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sondergeschäftssteuer (SBT) eine Steuernummer (TIN) zu erhalten. Die TIN ist eine eindeutige Kennung, die vom thailändischen Finanzamt jedem Steuerpflichtigen zugewiesen wird und zur Verfolgung und Verwaltung von Steuerverpflichtungen und -zahlungen dient.
Steuernummer (TIN) in Thailand für Einzelpersonen (Privatpersonen), Unternehmen (Einheiten), Ausländer und Thailänder.
- a. Thailändische Einzelpersonen folgen der Personalausweisnummer und thailändische Unternehmen verwenden die Registriernummer als TIN.
- b. Ausländische Einzelpersonen und andere Geschäftseinheiten müssen ein Antragsformular ausfüllen und es zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten beim thailändischen Finanzamt einreichen. Die spezifischen Anforderungen für die Erlangung einer TIN können je nach Art des Steuerpflichtigen und der Art der Steuerverpflichtungen variieren.
Es ist wichtig, dass Einzelpersonen und Unternehmen in Thailand eine TIN erhalten, bevor sie steuerpflichtige Aktivitäten oder Transaktionen durchführen. Versäumnisse können zu Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Es wird empfohlen, dass Steuerzahler professionelle Beratung von qualifizierten Steuerberatern oder Anwälten in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Thailand einhalten.
Um eine TIN in Thailand zu erhalten
Die Gebühr für die Erlangung einer TIN in Thailand beträgt 12.000 Baht (im Raum Bangkok).
Weitere Dienstleistungen:
- Registrierte Adresse für die Beantragung der TIN.
- Steuererklärung für PIT inklusive Vertreter für die Steuererklärung.
- Versorgungsrechnung auf Ihren Namen oder den Ihres Unternehmens.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der TIN:
A. Beantragung der TIN für Nicht-Angestellte, Selbständige, Freelancer, erforderliche Unterlagen wie folgt:
1) Kopie des Reisepasses
2) Kopie des Visums
3) Einwilligungsschreiben des Gebäudeeigentümers
4) Wohnbuch-Registrierung
5) Ausweis des Gebäudeeigentümers.
Panwa kann eine registrierte Adresse in Thailand zur Unterstützung für Punkt 3, 4 und 5 bereitstellen und auch als Vertreter für die Beantragung dieser Steuernummer (TIN) in Thailand fungieren. Kontaktieren Sie uns.
B. Beantragung der TIN für Angestellte oder Mitarbeiter des Unternehmens (außerhalb des Anwendungsbereichs).
Weitere Informationen
• Eine Steuernummer wird vom Finanzamt ausgestellt und besteht aus 10 Ziffern.
• Die folgenden Personen müssen eine TIN beantragen:
1. Eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt und (a) keine PIN (Personenkennnummer) nach dem thailändischen Zivilregistrierungsgesetz hat (b) Eine Person, die Mehrwertsteuer- oder Sondergeschäftssteuerpflichtig werden möchte.
2. Eine juristische Person, die der Körperschaftssteuer unterliegt.
3. Ein Zahlungsempfänger von Einkommen, der zur Quellensteuer verpflichtet ist.
• Ein Nichtansässiger unterliegt nur der Besteuerung von Einkommen aus Quellen in Thailand. Um eine Steuererklärung abzugeben, benötigen Sie eine Steuernummer (TIN).
• Ein „Ansässiger“ ist jede Person, die in Thailand für einen Zeitraum oder Zeitabschnitte von mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) lebt. Ein in Thailand ansässiger Steuerpflichtiger ist verpflichtet, Steuern auf Einkommen aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil des Einkommens aus ausländischen Quellen zu zahlen, der nach Thailand überwiesen wird. Panwa kann Ihnen bei der Beantragung der TIN und auch bei der Steuererklärung und -einreichung helfen.
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