+66 2 933 9000 , WhatsApp: +66 81 919 6225 bkk@panwa.co.th

Thailands Steueridentifikationsnummer (TIN) für Ausländer – So erhalten Sie die TIN.

In Thailand müssen Ausländer eine Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen, bevor sie persönliche Einkommenssteuer zahlen können. Diese TIN ist eine eindeutige Kennung, die das thailändische Finanzamt jedem Steuerzahler zuweist und zur Verfolgung und Verwaltung von Steuerpflichten und -zahlungen verwendet wird.

  • Ein Nichtansässiger unterliegt der Steuer nur auf Einkünfte aus Quellen in Thailand. Um eine Steuererklärung einzureichen, benötigen Sie eine Steueridentifikationsnummer (TIN).
  • Ein „Ansässiger“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird. Panwa kann Ihnen bei der Beantragung der TIN sowie bei der Steuererklärung und -einreichung behilflich sein.Wenn Sie kein Einwohner sind, aber eine TIN benötigen, können wir den richtigen Weg für Sie finden.

Servicegebühr – Für den Erhalt einer TIN beträgt die Gebühr für Bangkok 12.000 Baht

(Aufgrund unterschiedlicher Kriterien kann ein Angebot erstellt werden, nachdem wir es mit dem örtlichen Finanzbeamten besprochen haben.)

Anderer Service:

  • Die registrierte Adresse für die Beantragung einer TIN beträgt 12.000 Baht pro Jahr.
  • Die Steuererklärung für PIT inklusive Vertreter für die Steuererklärung beträgt 12.000 Baht pro Jahr.
  • Die Authentifizierung (Bescheinigung) für die Steueridentifikationsnummer kostet 1.000 Baht pro Satz. Bei Verwendung unserer registrierten Adresse können wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

Erforderliches Dokument – TINs erforderliche Belegdokumente für Nichterwerbstätige, Selbstständige und Freiberufler.

  • Kopie des Reisepasses
  • Das Antragsformular muss in Thailand unterschrieben werden
  • Adresse – Mietvertrag, bei Kauf bitte Kaufvertrag vorlegen.
  • Adresse – Einverständniserklärung des Haus- oder Gebäudeeigentümers.
  • Adresse – Registrierung des Hausbuchs
  • Adresse – Personalausweis des Hauseigentümers.
  • **Bei einem Aufenthalt in Thailand von mindestens 180 Tagen ist eine Kopie des Reisepasses und eine Zusammenfassung des Datums in Thailand erforderlich.
  • *** In Pattaya und Phuket werden weitere Dokumente wie eine Einkommenserklärung, ein Bankbuch oder eine Aufenthaltsbescheinigung von der Einwanderungsbehörde angefordert („Receipt of Notification“, ausgestellt von der Einwanderungsbehörde).
    << Wir können das erforderliche Dokument bestätigen, nachdem wir mit dem Steuerbeamten im Steuerbezirk gesprochen haben >>

Im Bedarfsfall unterstützen wir Sie bei:

  • Artikel Nr. 3, 4, 5 und 6, wir haben „Registered Address Servoce“ mit einer Gebühr von Baht 12.000 pro Jahr.
  • Artikel Nr. 7: Wir können die Lösung finden, wenn Sie weniger als 180 Tage in Thailand bleiben.

Und senden Sie uns eine Nachricht an: bkk@panwa.co.th
WhatsApp: +66.81.919.6225 (Herr Tana Sipa).

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Rufen Sie Mr.Tana Sipa an:

WhatsApp :. +66 81 919 6225

Bürotelefonnummern: +66 2 933 9000

E-Mail: bkk@panwa.co.th

Adresse in Bangkok: 1560 Latphrao Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Thailand

 

Standort: https://goo.gl/maps/MhJsbjkPrji51Qyt6

Skytrain: Gelbe Linie, Chokchai 4 Station, Tor 4. Unser Büro befindet sich zwischen Soi Latphrao 50 und 52.

Steuernummer in Thailand ausstellen

In Thailand sind Einzelpersonen und Unternehmen verpflichtet, vor der Zahlung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und natürlich vor der Anmeldung für bestimmte Steuerarten wie Mehrwertsteuer (MwSt.) und Sondergeschäftssteuer (SBT) eine Steuernummer (TIN) zu erhalten. Die TIN ist eine eindeutige Kennung, die vom thailändischen Finanzamt jedem Steuerpflichtigen zugewiesen wird und zur Verfolgung und Verwaltung von Steuerverpflichtungen und -zahlungen dient.

Steuernummer (TIN) in Thailand für Einzelpersonen (Privatpersonen), Unternehmen (Einheiten), Ausländer und Thailänder.

  • a. Thailändische Einzelpersonen folgen der Personalausweisnummer und thailändische Unternehmen verwenden die Registriernummer als TIN.
  • b. Ausländische Einzelpersonen und andere Geschäftseinheiten müssen ein Antragsformular ausfüllen und es zusammen mit den erforderlichen Begleitdokumenten beim thailändischen Finanzamt einreichen. Die spezifischen Anforderungen für die Erlangung einer TIN können je nach Art des Steuerpflichtigen und der Art der Steuerverpflichtungen variieren.

Es ist wichtig, dass Einzelpersonen und Unternehmen in Thailand eine TIN erhalten, bevor sie steuerpflichtige Aktivitäten oder Transaktionen durchführen. Versäumnisse können zu Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Es wird empfohlen, dass Steuerzahler professionelle Beratung von qualifizierten Steuerberatern oder Anwälten in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie alle geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Thailand einhalten.

Um eine TIN in Thailand zu erhalten

Die Gebühr für die Erlangung einer TIN in Thailand beträgt 12.000 Baht (im Raum Bangkok).

Weitere Dienstleistungen:

  • Registrierte Adresse für die Beantragung der TIN.
  • Steuererklärung für PIT inklusive Vertreter für die Steuererklärung.
  • Versorgungsrechnung auf Ihren Namen oder den Ihres Unternehmens.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung der TIN:

A. Beantragung der TIN für Nicht-Angestellte, Selbständige, Freelancer, erforderliche Unterlagen wie folgt:
1) Kopie des Reisepasses
2) Kopie des Visums
3) Einwilligungsschreiben des Gebäudeeigentümers
4) Wohnbuch-Registrierung
5) Ausweis des Gebäudeeigentümers.
Panwa kann eine registrierte Adresse in Thailand zur Unterstützung für Punkt 3, 4 und 5 bereitstellen und auch als Vertreter für die Beantragung dieser Steuernummer (TIN) in Thailand fungieren. Kontaktieren Sie uns.

B. Beantragung der TIN für Angestellte oder Mitarbeiter des Unternehmens (außerhalb des Anwendungsbereichs).

Weitere Informationen
• Eine Steuernummer wird vom Finanzamt ausgestellt und besteht aus 10 Ziffern.
• Die folgenden Personen müssen eine TIN beantragen:
1. Eine Person, die der Einkommensteuer unterliegt und (a) keine PIN (Personenkennnummer) nach dem thailändischen Zivilregistrierungsgesetz hat (b) Eine Person, die Mehrwertsteuer- oder Sondergeschäftssteuerpflichtig werden möchte.
2. Eine juristische Person, die der Körperschaftssteuer unterliegt.
3. Ein Zahlungsempfänger von Einkommen, der zur Quellensteuer verpflichtet ist.
• Ein Nichtansässiger unterliegt nur der Besteuerung von Einkommen aus Quellen in Thailand. Um eine Steuererklärung abzugeben, benötigen Sie eine Steuernummer (TIN).
• Ein „Ansässiger“ ist jede Person, die in Thailand für einen Zeitraum oder Zeitabschnitte von mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) lebt. Ein in Thailand ansässiger Steuerpflichtiger ist verpflichtet, Steuern auf Einkommen aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil des Einkommens aus ausländischen Quellen zu zahlen, der nach Thailand überwiesen wird. Panwa kann Ihnen bei der Beantragung der TIN und auch bei der Steuererklärung und -einreichung helfen.

Original Tax Identification Thailand click here

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Rufen Sie Mr.Tana Sipa an:

WhatsApp :. +66 81 919 6225

Bürotelefonnummern: +66 2 933 9000

E-Mail: bkk@panwa.co.th

Adresse in Bangkok: 1560 Latphrao Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Thailand

 

Standort: https://goo.gl/maps/MhJsbjkPrji51Qyt6

Skytrain: Gelbe Linie, Chokchai 4 Station, Tor 4. Unser Büro befindet sich zwischen Soi Latphrao 50 und 52.

For more information, please feel free to contact us:

Phones: +66 2 933 9000
Whats'app: +66 81 919 6225 (Mr. Tana Sipa)
Email: bkk@panwa.co.th

Location: https://goo.gl/maps/MhJsbjkPrji51Qyt6

Sky train: Yellow Line, Chokchai 4 Station, Gate 4. Our office is located between Soi Latphrao 50 and 52.

Address: 1560 Latphrao Rd., Wangthonglang, Bangkok 10310, Thailand.